Das Familienrecht betrifft die Rechtsverhältnisse von Ehepartnern und Lebenspartnern, zu Kindern und Verwandten und tangiert damit fast alle Bereiche des täglichen Lebens. Das Familienrecht unterliegt fortwährenden Änderungen durch Gesetze und Rechtsprechungen. Durch stete Fortbildungen kann Ich Sie immer auf dem aktuellsten Stand u.a. zu den Themen
- Scheidung
- Berechnung oder Geltendmachung von Kindesunterhalt
- Berechnung oder Geltendmachung von nachehelichem und Trennungsunterhalt
- Regelung von Umgang und Sorgerecht
- Zugewinnausgleich
- Hausratsteilung
- Kindschafts- und Vaterschaftssachen
- Gewaltschutz
- Berechnung oder Geltendmachung von Elternunterhalt
- Gütertrennung und Vermögensauseinandersetzungen
- Gestaltung von Eheverträgen
- Regelungen bei Auflösung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften
- Versorgungsausgleich
beraten und Ihnen die Sachlage unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation erörtern. Dabei kann ich Sie auf rechtliche Probleme aufmerksam machen und Lösungen aufzeigen und Ihnen dabei helfen, Ihr Anliegen konsequent umzusetzen.